architekturansichten

Siegerländer Architekturansichten

Die architektonische Ansicht verliert im Zuge der Umstellung vom klassischen Werkzeichnen
zum computerunterstützten Zeichnen zunehmend an Bedeutung. Gefragt sind
dreidimensionale Visualisierungen. Die Abstraktion der Zweidimensionalität will heute kaum
noch jemand begreifen. Zu sehr hat  sich die vermeintlich realitätsnahe Darstellung von
computergenerierten Gebäuden zur Veranschaulichung durchgesetzt.

Die Ansicht ist jedoch immer noch ein unerlässliches Werkzeug des Entwerfers um den Wechsel
von Öffnungen und geschlossenen Flächen, Rhythmus und Proportionen zu überprüfen und festzulegen. 
Größenverhältnisse sind hier ablesbar und messbar.
Ein fertiges oder bestehendes Gebäude wird vom Betrachter wiederum ausschließlich in seiner
Dreidimensionalität wahrgenommen. Besonders größere Gebäude in einem städtischen Kontext können
oft nur selektiv betrachtet werden.
Die fehlende Distanz führt dazu, dass Größenverhältnisse, Gliederungen und Proportionen in ihrer
Gesamtheit nicht ablesbar sind. Oft sind dem Betrachter Blicke verstellt, oder nur perspektivisch verkürzte
Ansichten möglich.
Bei meinen Arbeiten geht es mir um die Rückführung zur analytischen Ansicht. Ich möchte Dimensionen
und Proportionen wieder ablesbar machen. Gebäude in ihren gesamten Abmessungen darstellen.
Die Kamera benutze ich dabei wie einen Scanner. Ich schreite die Fassaden ab und fotografiere einzelne
Abschnitte orthogonal. Die Segmente werden mittels Computer zusammengesetzt. Das Ergebnis ist
dabei kaum als Montage zu erkennen. Es entsteht ein scheinbar plausibles Bild der Realität. 
Die Manipulation versteckt sich hinter der uns doch noch vertrauten Darstellungstechnik der Ansicht. 
Die ungewohnte zweidimensionale Abbildung von ausgedehnten Gebäudefassaden führt jedoch beim
Betrachter zu Irritationen. Uns bekannte und vertraute Gebäude, welche wir nur im vorbeifahren oder
beiläufig wahrgenommen haben, erlangen eine ästhetische neue Aufmerksamkeit. 
Das Hauptinteresse bei meinen Arbeiten, gilt größeren Industriehallen im städtischen Umfeld, aber auch
temporären Zuständen von Fassaden und Gebäuden.

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